Vater mit Kleinkind an Küste

Mann mit Kind

Der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel holt in der Regel mittwochs seine Tochter von der Kita ab, weil seine Frau zu dieser Zeit arbeitet. Nun wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt, weil er seine Amtspflichten verletze. Gabriel sagte der „Bild am Sonntag“: „Als ich angekündigt habe, den halben Mittwoch für meine Tochter da zu sein, hat ein Mitarbeiter der Bundesverwaltung eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen mich gestellt, weil ich meine Amtspflichten verletzen würde.“

Herr Gabriel arbeitet nach eigenen Angaben durchschnittlichen täglichen 14 bis 16 Stunden und auch am Wochenende.

Nun stellt sich die Frage, ob jemand, der ca. 80 Stunden in der Woche in einer leitenden Funktion arbeitet, an einem Nachmittag Zeit für die Familie haben darf (was er aber aus beruflichen Gründen nicht immer einhalten kann).

Ich denke: Ja! Führungskräfte sind in der Regel außertariflich angestellt und nehmen nicht an der normalen Zeiterfassung teil. Das hat seinen Grund. Man geht davon aus, dass sich diese Mitarbeiter über die Kernzeit hinaus überdurchschnittlich für das Unternehmen engagieren. Wenn es sich also organisatorisch einrichten lässt, dann sollte einem Mitarbeiter meiner Meinung nach die Möglichkeit gegeben werden, sich an einem Nachmittag in der Woche um die Familie zu kümmern. Damit kann dieser Mitarbeiter seine Work-Life-Balance wieder mehr ausgleichen, da sonst der Anteil von „Work“ zu hoch wäre. Aber auch einem „normalen“ Mitarbeiter sollte dies in einem „normalen“ Unternehmen ermöglicht werden. Die Motivation und das Engagement für die Arbeit werden darunter sicherlich nicht leiden.

Was ist Ihre Meinung dazu?