Fast jedes Unternehmen verfügt heute über eine eigene Homepage oder einen Facebook-Account und platziert dort gerne die Gesichter seiner Mitarbeiter. Doch das geht nicht ohne die Einwilligung der abgelichteten Person.
Was Arbeitgeber beachten sollten
Wenn ein Fotograf ins Haus kommt, um ein betriebliches Fotoshooting mit den Mitarbeitern zu machen, weisen Sie bitte die Mitarbeiter darauf hin, dass sie sich darüber Gedanken machen sollten, ob sie ihr Bild online sehen wollen oder nicht. Denn anders als bei Name und Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer sind Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet, der Veröffentlichung ihres Fotos auf der Unternehmenswebsite zuzustimmen. Wer also nicht will, dass sein Portrait im Netz landet, kann der Verwendung seines Fotos widersprechen.
Das Recht am eigenen Bild
Dabei muss schon die Teilnahme an dem Fototermin freiwillig erfolgen. Die Mitarbeiter dürfen keinem Zwang seitens der Geschäftsleitung oder der Kollegen ausgesetzt sein. Eine Teilnahmepflicht kann sich aber daraus ergeben, dass der Mitarbeiter im Unternehmen Repräsentationspflichten übernimmt.
Einwilligungserklärung
Ich habe Ihnen eine Muster-Einwilligungserklärung zusammengestellt, die ich in diesem Video vorstelle:
Die Einwilligungserklärung können Sie downloaden und an Ihre Bedürfnisse anpassen, wenn Sie auf den folgenden Button klicken:
Meike Kranz ist seit 2006 als Expertin für Büroorganisation tätig und hat seitdem in firmeninternen Seminaren und Online-Kursen mit großem Erfolg bereits über 1000 Teilnehmern gezeigt, wie sie effizienter und effektiver arbeiten können. In praxisnahen und sofort umsetzbaren Tipps zeigt sie, wie man sich in Papier- und Dateiablage, E-Mail-Bearbeitung und täglichen Arbeits-Prozessen perfekt organisiert und dadurch bis zu 50% Zeit einsparen kann.
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