Urlaub am Strand Strandliegen

In vielen Unternehmen wird in diesen Tagen der Urlaubsplan für das nächste Jahr erstellt. Dabei müssen verschiedene Interessen berücksichtigt werden. Die Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern können nur in den Ferien Urlaub nehmen, Resturlaube sind bis zu einem bestimmten Datum zu nehmen und die Abteilungsleiter wollen gewährleisten, dass die Teams und Verantwortungsbereiche so besetzt sind, dass die wichtigsten Aufgaben durchgängig erledigt werden können. Dabei soll es auch möglichst gerecht zugehen, d.h. Mitarbeiter, die im Vorjahr zwischen Weihnachten und Neujahr gearbeitet haben, sollen das folgende Jahr frei nehmen dürfen. Dies führt manchmal zu Interessenkonflikten zwischen den Kollegen, die dann nur noch von der Abteilungsleitung aufgelöst werden können.

Mein Tipp für Sie: legen Sie die Urlaubsplanung in die Verantwortung der Mitarbeiter.

Die Mitarbeiter, die sich gegenseitig vertreten (falls es noch keinen Vertretungsplan gibt, sollten Sie unbedingt einen erstellen), sollten sich also zusammensetzen und die Terminwünsche abstimmen. Treten dabei bereits erste Terminkonflikte auf, sollten die Mitarbeiter diese erstmal untereinander klären und Kompromisse aushandeln. Die Urlaubsplanung wird danach auf Abteilungsebene zusammengeführt. Der Abteilungsleiter prüft die Planung aus Sicht der Unternehmens- und Abteilungsinteressen. Werden dabei Probleme deutlich, sollte der Abteilungsleiter entweder mit dem jeweiligen Team oder in der Abteilungsrunde diese lösen.